Objektordnung

für Besucher des Militärhistorischen Sonderobjekt 301 Wollenberg

 

-  Den Anweisungen unseres Personals ist Folge zu leisten.
 

-  Besucher - KFZ dürfen nur auf den ausgewiesenen Flächen
   vor dem Objekt abgestellt werden. Die Zufahrt für Rettungs-
   fahrzeuge ( Hauptzufahrt ) sowie Alarmwege dürfen 
   nicht beeinträchtigt werden.


-  Personen, die unter Einwirkung von Rausch- oder 
   Betäubungsmitteln stehen, wird der Zutritt zum Objekt untersagt.

 

-  Die ausgewiesenen Wege im Objekt sind nicht zu verlassen.
 

-  Rauchen ist nur an den dafür gekennzeichnetetn Stellen zulässig.
   Die Waldbrandwarnstufen, welche Tagesaktuell an der
   Wache und am Informationsstand angezeigt werden, sind zu beachten.

 

-  Die Teilnahme an der Führung ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet.
 

-  Jeder Besucher hat durch umsichtiges Verhalten im Objekt Schaden
    von sich und anderen abzuwehren.

 

-  Der Verein übernimmt keine Haftung für persönliche
   Gegenstände der Besucher und bei Schäden durch
   Verstöße gegen die Objektordnung.

 

-  Die Temperaturen im Bunker beträgt ganzjährig 8° - 10° C,
   auf entsprechende Kleidung und festes Schuhwerk ist zu achten.

 

-  Die Mitnahme von Tieren in den Bunker und in die
   Austellungräume ist nicht gestattet. Im Außenbereich besteht für
   Hunde Leinen- und Maulkorbzwang. Anleinplätze weist das 
   Personal zu. Kot und sonstige Hinterlassenschaften sind
   unverzüglich durch den Führer des Tieres zu entfernen.

 

-  Im gesamten Objekt ist das Fotografieren nur für den
   persönlichen Bedarf erlaubt. 
Die Nutzung der Bilder ist 
   nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Vorstand gestattet.
 

-  Das Objekt wird aus Sicherheitsgründen mit Videotechnik überwacht.
   Es gelten die Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetz.

 

-  Kinder unter 14.Jahren dürfen nur in Begleitung eines 
   Erwachsenen das Objekt betreten.


-  Es ist verboten, Sicherheitseinrichtungen zu blockieren oder
   unwirksam zu machen. Rettungswege sind frei zu halten.

 

-  Das Betreten der unter Spannung stehenden Hochspannungs-
   sicherungsanlage ( Zaunanlage) ist strengstens verboten.


-  Mit dem Betreten des Objektareals wird diese Ordnung als
   verbindlich anerkannt. Bei Nichtbeachtung erfolgt
   entschädigungsloser Verweis aus dem Objekt, der Verein behält sich
   weiterführende rechtliche Schritte ausdrücklich vor.

 

 
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