Objektordnung
für Besucher des Militärhistorischen Sonderobjekt 301 Wollenberg
- Den Anweisungen unseres Personals ist Folge zu leisten.
- Besucher - KFZ dürfen nur auf den ausgewiesenen Flächen
vor dem Objekt abgestellt werden. Die Zufahrt für Rettungs-
fahrzeuge ( Hauptzufahrt ) sowie Alarmwege dürfen
nicht beeinträchtigt werden.
- Personen, die unter Einwirkung von Rausch- oder
Betäubungsmitteln stehen, wird der Zutritt zum Objekt untersagt.
- Die ausgewiesenen Wege im Objekt sind nicht zu verlassen.
- Rauchen ist nur an den dafür gekennzeichnetetn Stellen zulässig.
Die Waldbrandwarnstufen, welche Tagesaktuell an der
Wache und am Informationsstand angezeigt werden, sind zu beachten.
- Die Teilnahme an der Führung ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet.
- Jeder Besucher hat durch umsichtiges Verhalten im Objekt Schaden
von sich und anderen abzuwehren.
- Der Verein übernimmt keine Haftung für persönliche
Gegenstände der Besucher und bei Schäden durch
Verstöße gegen die Objektordnung.
- Die Temperaturen im Bunker beträgt ganzjährig 8° - 10° C,
auf entsprechende Kleidung und festes Schuhwerk ist zu achten.
- Die Mitnahme von Tieren in den Bunker und in die
Austellungräume ist nicht gestattet. Im Außenbereich besteht für
Hunde Leinen- und Maulkorbzwang. Anleinplätze weist das
Personal zu. Kot und sonstige Hinterlassenschaften sind
unverzüglich durch den Führer des Tieres zu entfernen.
persönlichen Bedarf erlaubt. Die Nutzung der Bilder ist
- Das Objekt wird aus Sicherheitsgründen mit Videotechnik überwacht.
Es gelten die Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetz.
- Kinder unter 14.Jahren dürfen nur in Begleitung eines
Erwachsenen das Objekt betreten.
- Es ist verboten, Sicherheitseinrichtungen zu blockieren oder
unwirksam zu machen. Rettungswege sind frei zu halten.
- Das Betreten der unter Spannung stehenden Hochspannungs-
sicherungsanlage ( Zaunanlage) ist strengstens verboten.
- Mit dem Betreten des Objektareals wird diese Ordnung als
verbindlich anerkannt. Bei Nichtbeachtung erfolgt
entschädigungsloser Verweis aus dem Objekt, der Verein behält sich
weiterführende rechtliche Schritte ausdrücklich vor.